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Was ist eine
Online-Scheidung?


Was ist der Vorteil
einer Online-Scheidung?


Kommt für mich eine
Online-Scheidung in Frage?


Kostet eine Online-Scheidung
weniger?


Welche Kosten kommen
auf mich zu?


Wie errechne ich den
Gegenstandswert?


Können sich die Scheidungs-
kosten noch erhöhen?


Wann muss ich
erstmals etwas zahlen?


Können wir uns die
Scheidungskosten teilen?


Welche Wirkungen
hat die Scheidung?


Kann ich meinen online-Scheidungsantrag schon an die Kanzlei abschicken,
wenn wir noch nicht 1 Jahr getrennt leben?

Mit dem Abschicken des Scheidungsantrags erteilen Sie der Anwaltskanzlei Wortmann nur den generellen Auftrag, den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Wann dieser Scheidungsantrag eingereicht werden soll, können Sie selbst bestimmen.

Sie können den online-Scheidungsantrag auch schon jetzt bei uns stellen mit der Maßgabe, dass der gerichtliche Scheidungsantrag erst kurz vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht werden soll.

Ein Scheidungsantrag kann auch schon (je nach Arbeitsbelastung des Gerichts) ca. 1-2 Monate vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht werden, da in der Regel mit einer Verfahrensdauer von mindestens 3-4 Monaten gerechnet werden muss, bis es frühestmöglich, selbst bei rasch arbeitenden nicht überlasteten Gerichten, zu einem Scheidungstermin kommt. Wichtig ist stets, dass spätestens an dem Tag, an dem Ihr Scheidungstermin stattfindet, die Trennungszeit abgelaufen ist.

 


Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?


Wann liegt ein
Getrenntleben vor?


Kann ich den
Online-Scheidungsantrag
schon früher abschicken?


Was ist, wenn ein
Ehepartner im Ausland lebt?


Scheidung einer
gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft?


Wann ist mein
Scheidungstermin?


Bei welchem Gericht
findet die Scheidung statt?


Infos Zugewinnausgleich

Infos Versorgungsausgleich

Infos Hausratsteilung

 

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