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Was ist eine
Online-Scheidung?


Was ist der Vorteil
einer Online-Scheidung?


Kommt für mich eine
Online-Scheidung in Frage?


Kostet eine Online-Scheidung
weniger?


Welche Kosten kommen
auf mich zu?


Wie errechne ich den
Gegenstandswert?


Können sich die Scheidungs-
kosten noch erhöhen?


Wann muss ich
erstmals etwas zahlen?


Können wir uns die
Scheidungskosten teilen?


Welche Wirkungen
hat die Scheidung?


Wie errechne ich den Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens (oft auch "Streitwert" genannt) errechnet sich anhand des dreifachen Monats-Nettoeinkommens der beiden Eheleute, zuzüglich eines Betrages für den Versorgungsausgleich, der in den meisten Fällen mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.000,00 € hinzu addiert wird.

Hierzu ein Beispiel:

Monatliches Nettoeink. der Ehefrau 1.100,00 €  
Monatliches Nettoeink. des Ehemannes 1.300,00 €  

Summe  2.400,00 €  x 3 = 7.200,00€ 
Zuzüglich Pauschalbetrag
für den Versorgungsausgleich  
  + 1.000,00 €

Gegenstandswert der Scheidungsverfahrens 8.200,00 €

Mit diesem Wert gehen Sie dann bitte in die  Kostentabelle und können dort ablesen, wie hoch die Kosten des Scheidungsverfahrens sind.

Zum Nettoeinkommen der Eheleute gehören sämtliche wiederkehrenden Einnahmen, also auch Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung oder regelmäßig wiederkehrende Gewinne aus angelegtem Vermögen.

Die Nettoeinkommen der Eheleute müssen dem Gericht in der Regel nicht nachgewiesen werden. Es reicht hierzu zumeist aus, das Einkommen mündlich mitzuteilen.

Das Gericht wird die Eheleute allerdings in der Regel im  Scheidungstermin im Rahmen der Anhörung der Eheleute zum Einkommen befragen.

Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?


Wann liegt ein
Getrenntleben vor?


Kann ich den
Online-Scheidungsantrag
schon früher abschicken?


Was ist, wenn ein
Ehepartner im Ausland lebt?


Scheidung einer
gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft?


Wann ist mein
Scheidungstermin?


Bei welchem Gericht
findet die Scheidung statt?


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